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Campuseltern - Allgemeine Infos

Sonderfonds

Mehrere Institutionen gewähren in Einzelfällen finanzielle Unterstützungen. Es handelt sich hierbei um Hilfen, auf die kein Rechtsanspruch besteht und die nur nach Prüfung des individuell vorliegenden Notfalls vergeben werden. 

Bundesstiftung Mutter und Kind

Die Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" wurde 1984 durch den Bundestag beschlossen. 

Die Stiftungsleistungen werden unabhängig von der Nationalität der Schwangeren vergeben. Die Bewilligung der Stiftungsmittel hängt von der jeweils individuellen psychosozialen Notsituation der schwangeren Frau ab und beruht auf einer Einzelfallprüfung. Wichtig ist, daß man die Hilfe durch die Bundesstiftung während der Schwangerschaft beantragt, also auf jeden Fall bevor das Kind geboren ist. Wird dem Antrag stattgegeben, kann man Unterstützung für die Schwangerschaft sowie für die anschließende Versorgung des Kindes erhalten. Beispielsweise können Stiftungsgelder für Umstandskleidung, für eine Erstausstattung des Kindes oder für die Wohnungseinrichtung benutzt werden. 

Die Zuschüsse der Bundesstiftung müssen nicht zurückbezahlt werden und werden nicht als Einkommen auf andere Sozialleistungen wie Sozialhilfe, Wohngeld oder BAföG angerechnet. 

Den Antrag stellt man schriftlich im Rahmen eines Beratungsgespräches bei einer der anerkannten Beratungsstellen nach § 218 StGB. 

Kirchengemeinden

In besonders gravierenden Einzelfällen gewähren auch die örtlichen Kirchengemeinden unter Umständen Unterstützung in Form von Spenden oder Darlehen. AnsprechpartnerInnen sind die jeweiligen Pfarrerinnen und Pfarrer. Hier sowie bei der Caritas sind auch Auskünfte über den sogenannten Bischofsfonds und den Härtefonds der evang. Kirche zu erfragen, die ebenfalls in Notsituationen finanzielle Hilfen bereitstellt. 

AStA

Weitere Informationen zu finanziellen Unterstützungen, Ermäßigungen und Stipendien gibt es bei der BAföG- und Sozialberatung des Allgemeinen StudentInnenausschusses (AStA). Jede/jeder StudentIn kann sich hinsichtlich finanzieller Unterstützungsmöglichkeiten an die Sozialberatung des AStA wenden, die allerdings immer nur Einzelfallentscheidungen treffen kann. 

StudentInnenwerk

Zur Überbrückung finanzieller Notsituationen stellen viele StudentInnenwerke besondere finanzielle Fördermöglichkeiten für Studierende zur Verfügung. So kann z.B. der/die Studierende ein kurzfristiges, zinsloses Darlehen im Rahmen der verfügbaren Mittel beantragen. Die Darlehenshöchstgrenze richtet sich in der Regel nach dem monatlichen Bedarfssatz nach BAföG. Die Rückzahlung beginnt sechs Monate nach Auszahlung der letzten Darlehensrate. 

Ebenso kann ein zinsgünstiges mittelfristiges Darlehen in der Studienabschlußphase gewährt werden. Dieses Darlehen soll den Abschluß des Studiums ohne Verzögerung durch finanzielle Einbußen ermöglichen. Nach Zulassung zur Diplomarbeit können die Studierenden ein solches Darlehen beantragen. 

In begrenztem Umfang können Überbrückungsbeihilfen auch als Zuschuß vergeben werden. Schwangeren Studentinnen kann nach der Entbindung beispielsweise ein Zuschuß in Höhe von 300 DM gewährt werden. 
Grundsätzlich gilt, daß die genannten Fördermöglichkeiten sehr begrenzt angeboten werden und nur punktuell ansetzen können. Entsprechende Anträge sind in jedem Fall an die Leiterin der Förderungsabteilung zu richten. 

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