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Campuseltern - Allgemeine Infos

Darlehensbedingungen und Darlehenserlaß

Studenten und Studentinnen erhalten Ausbildungsförderung zur Hälfte als nicht rückzuzahlenden Zuschuß und zur Hälfte als zinsloses Darlehen. Das Darlehen muß später zurückgezahlt werden. Die Tilgungsrate beträgt mindestens 200 DM monatlich mit einer Laufzeit von maximal 20 Jahren. Die erste Rate ist fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer zu entrichten. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Darlehen teilweise oder ganz erlassen werden, z.B. bei sehr kurzer Studiendauer, bei besonders gutem Examen oder bei vorzeitiger Rückzahlung. 

Aufgrund von Kinderbetreuung kann das Darlehen erlassen werden, wenn 
a) das Einkommen des/der Darlehensnehmers/in den monatlichen Betrag von 1365 DM nicht übersteigt, 
b) er/sie ein Kind bis zu zehn Jahren pflegt und erzieht oder ein behindertes Kind betreut und 
c) er/sie nicht oder nur unwesentlich erwerbstätig ist. Unwesentlich ist eine Erwerbstätigkeit, wenn die wöchentliche Arbeitszeit nicht mehr als 10 Stunden beträgt. 

Das Vorliegen der genannten Voraussetzungen ist glaubhaft zu machen. Ein Antrag auf Zahlungsfreistellung oder -erlaß ist innerhalb eines Monats nach Zugang des Festsetzungs- und Rückzahlungsbescheids zu stellen 

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